Friedrich Giese

deutscher Jurist; Prof. in Frankfurt/Main 1914-1946; Hauptarbeitsgebiete: Staats-, Verwaltungs-, Steuer- und Kirchenrecht; Veröffentl. u. a.: "Staatskirchenrecht", "Deutsche Staats- und Rechtsgeschichte"

* 17. August 1882 Eitorf/Sieg

† 25. April 1958 Wiesbaden

Internationales Biographisches Archiv – Personen aktuell 22/1958

vom 19. Mai 1958

Wirken

Friedrich Giese wurde am 17. Aug. 1882 in Eitorf an der Sieg geboren. Nach dem Besuch des Humanistischen Gymnasiums studierte er die Rechte an der Universität Bonn und promovierte 1905 zum Dr. jur. 1908 wurde er Gerichtsassessor.

Nachdem er sich habilitiert hatte, wirkte er ab 1910 als Privatdozent für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Bonn, ging 1911 in gleicher Eigenschaft nach Greifswald, wurde 1912 a.o. Professor in Posen und erhielt schliesslich im Jahre 1914 einen Lehrstuhl als o.ö. Professor für Staats-, Verwaltungs-, Steuer- und Kirchenrecht in Frankfurt am Main. Dort wirkte er bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1946. Seither las er nur noch als Gastprofessor an der Universität Mainz, an der Akademie für Verwaltungs-Wissenschaft in Speyer und an der Dolmetscher-Hochschule in Germersheim.

G. hat auf seinem Gebiet zahlreiche Werke geschrieben. Aus ihrer Vielzahl seien erwähnt: "Verfassung des Deutschen Reiches, Kommentar" (1919), "Deutsches Verwaltungsrecht" (1931), "Die Verfassungen und Wahlgesetze der evangelischen ...